Durchbrüche
Rohre & Leitungen verlegen 


Minimaler Abstand von einer Einzellast

Minimaler Abstand von der Auflagermitte

Minimaler Abstand zweier Durchbrüche



Hinweise

  • Beachten Sie für die Abminderung bitte die bauaufsichtliche Zulassung Kapitel 3.4
  • Durchbrüche sind in halber Steghöhe anzuordnen.
  • Öffnungen mit einem Durchmesser ≤ 20mm sind keine Durchbrüche im Sinne der Zulassung
    Z-9.1-533 und können im Steg beliebig angeordnet werden
  • Bei rechteckigen Löchern ist ein Seitenverhältnis der Kanten a und b von ≤ 2,0 einzuhalten
  • Bei rechteckigen Löchern ist darauf zu achten, dass die Ecken sorgfältig ausgenommen werden
  • Die Ecken sind mit einem Radius von mindestens 20 mm auszurunden
  • Der größte zulässige Lochdurchmesser beträgt 210 mm

 

Trägerhöhen 200 220 240 300 360 400 450
Max. Durchmesser
des Durchbruchs
73,2 85,2 97,2 133,2 169,2 193,2 210
Min. Abstand vom Aufleger
oder einer Einzellast
146,4 170,4 194,4 266,4 338,4 386,4 420
Durchbrüche führen zu einer reduzierten Tragfähigkeit!

 

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